Zusammenarbeit mit Europäischer Staatsanwaltschaft

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Zusammenarbeit mit Europäischer Staatsanwaltschaft

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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

Die EUStA hat am 1. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Es handelt sich um eine unabhängige und dezentralisierte Staatsanwaltschaft der Europäischen Union, deren Aufgabe darin liegt,  grenzübergreifende Straftaten gegen den EU-Haushalt zu untersuchen, zu verfolgen und zu verurteilen. Dazu gehören Betrug, Korruption oder schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug. Dabei arbeitet die Behörde mit nationalen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden eng zusammen. Ebenso kooperiert sie mit europäischen Ämtern wie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Eurojust und Europol.

Die Schweiz und die EUStA: Stärkung des Finanzplatzes

Die in die Zuständigkeit der EUStA fallenden Straftaten wurden davor von den nationalen Behörden verfolgt, mit welchen die Schweiz auf der Grundlage von Rechtshilfeabkommen zusammenarbeitet. Eine Zusammenarbeit mit der EUStA erlaubte das Schweizer Recht nicht. Nun ist seit dem 15. Februar 2023 eine neue Verordnung in Kraft. Gestützt darauf können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Beweismittel wie Zeugenaussagen, Gegenständen oder Dokumenten sowie Informationen direkt austauschen. Damit wird nicht nur die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität forciert. Es bedeutet vor allem, dass das Risiko reduziert wird, der Schweizer Finanzplatz werde für kriminelle Zwecke missbraucht, ohne dass die Schweiz mit der europäischen Strafverfolgungsbehörde zusammenarbeiten kann. Die neue Verordnung schafft keine zusätzlichen Verpflichtungen oder weitere Formen der Zusammenarbeit.