Der Beitrag gibt eine kurze Übersicht über den aktuellen Stand des Projekts Justitia 4.0, welches in näherer Zukunft in eine öffentlich-rechtliche Nachfolgeorganisation überführt werden wird.
Bereits seit August 2023 ermöglicht es die «Verordnung über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren» (EEVO) Strafverfolgern aus der Europäischen Union, Daten von Telekomanbietern, Clouddiensten und sozialen Netzwerken in anderen EU-Ländern herauszuverlangen, sofern diese Daten für die Ermittlungen relevant sein könnten. Ab 26. August 2026 wird verlangt, dass diese Datenherausgabe automatisiert funktionieren soll.
Die Zukunft juristischer Arbeit sieht mehr Technologie, mehr Daten und mehr hybride Zusammenarbeit vor. Aber: Es wird weniger Manpower benötigt. Eine Prognose aus strategischer Sicht.
Das System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter an den eidgenössischen Gerichten ist effizient und bewährt. Verbesserungspotential gibt es nur wenig, etwa bei der fachlichen Einführung sowie der Regelung des Einsatzes. Dies Ergab eine aktuelle Evaluation.
Im Auftrag des Bundesrates bereitet die Bundeskanzlei erste Versuche mit E-Collecting vor. Im Rahmen eines partizipativen Prozesses werden interessierte Kreise einbezogen. Am 27. August 2025 beginnt der Prozess mit einem ersten Workshop.
Die Bundesrats-App geht in Realisierung und soll die digitalen Kommunikation gezielt nutzen, indem die Informationen von Bundesrat und Bundesverwaltung zuverlässig und unabhängig angeboten werden können. Bundesrat und Bundesverwaltung sollen die Bevölkerung auch im Krisenfall oder bei Desinformations- und Beeinflussungskampagnen erreichen können.
Eine aktuelle Studie erhebt die Sicht der Bevölkerung auf den Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) in der Behördenkommunikation. Obwohl es sich um ein sensibles Thema handelt, steht die Bevölkerung dem Fortschritt durch KI grundsätzlich offen gegenüber. Klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen sind allerdings gefragt.
