Internationale Rechtshilfe

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Internationale Rechtshilfe

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Tätigkeitsbericht 

Im Bundesministerium für Justiz ist der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe (BJ IRH) angesiedelt. Diese Schweizerische Zentralbehörde für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen hat als hauptsächliche Aufgaben 

  • das Sicherstellen einer rasch funktionierenden internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
  • das Stellen und Entgegennehmen von Ersuchen
  • das Fällen bestimmter Entscheide z.B. im Rahmen von Auslieferungen oder Rechtshilfeersuchen
  • das Wahrnehmen einer Aufsichtsfunktion
  • die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
  • verschiedene operative Aufgaben.

In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht analysiert der BJ IRH das Jahr 2023 mit Fokus auf diverse Themen.

Das e-Evidence-Paket der EU 

Im Juni 2023 hat die EU ein Gesetzespaket zur Erhebung elektronischer Beweismittel (e-Evidence) verabschiedet. Da es auch Auswirkungen auf gewisse Schweizer Anbieter digitaler Dienste haben wird, war es Bestandteil der Analyse des BJ, die im Tätigkeitsbericht publiziert wurde. Das vom Rat und Parlament der EU verabschiedete Paket besteht aus einer Richtlinie, welche die wichtigsten Grundsätze festlegt, und einer Verordnung mit detaillierten Bestimmungen. Die neuen Regelungen dürften beachtliche Auswirkungen auf die Schweiz haben, da hier ansässige Service Provider, die ihre Dienste in der EU anbieten, unter bestimmten Voraussetzungen unter diese Regelungen fallen werden. Der Tätigkeitsbericht stellt daher in Aussicht, die Schweiz müsse rasch eine Lösung erarbeiten, um die Gefahr eines Gesetzeskonflikts mit dem neuen EU-System zu vermeiden. Mögliche Handlungsoptionen reichen von einer Anpassung des Schweizer Rechts im Sinne einer Legitimierung des ausländischen Datenzugriffs bis zur Erarbeitung einer eigenständigen Lösung analog zum EU-System. Auch die Opportunität einer Assoziierung an das System der EU sei zu prüfen.

Diplomatische Garantien

Um die internationale Kriminalität wirksam zu bekämpfen, sind diplomatische Garantien im Sinne von Artikel 80p des Rechtshilfegesetzes ein wichtiges Instrument. Sowohl bei der akzessorischen Rechtshilfe als auch bei der Auslieferung ermöglichen sie der Schweiz die Zusammenarbeit mit Staaten, in denen die in der EMRK und im UNOPakt II verankerten Rechte noch nicht vollständig verwurzelt sind. Es ist zu erwarten, dass die Schweizer Gerichte in den nächsten Jahren regelmässig mit diplomatischen Garantien konfrontiert werden und sich so dieses komplexe, aber interessante Instrument weiterentwickelt.

Statistik

Die Erhebung zeigt einen Anstieg der Auslieferungsersuchen an das Ausland (2016) sowie an die Schweiz (430). Dieselbe Entwicklung lässt sich bei den Strafübernahmeersuchen ausmachen (353 an das Ausland, 191 an die Schweiz) sowie den Rechtshilfeersuchen und den Zustellungsersuchen.