Projekt Justitia 4.0: Die Inkraftsetzung des BEKJ vor Augen

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Projekt Justitia 4.0: Die Inkraftsetzung des BEKJ vor Augen

Waage auf Bildschirm mit Nullen und Einsen im Hintergrund

Die Digitalisierung der Schweizer Justiz stellt eine zentrale Herausforderung der Gegenwart dar. Das Projekt Justitia 4.0 wurde als Leuchtturmprojekt geschaffen, um diese Herausforderung umfassend und wirkungsvoll zu adressieren. Die Digitalisierung ist dabei weit mehr als ein IT-Projekt. Sie gelingt nur, wenn drei Dimensionen zusammenspielen: 1) die Menschen, die in und mit der Justiz arbeiten, 2) die Prozesse, die ihre Arbeit strukturieren, und 3) die Technologien, die beides tragen. Erst im Zusammenspiel entsteht echte Transformation. Genau deshalb gliedert sich Justitia 4.0 in drei optimal aufeinander abgestimmte Teilprojekte: die Plattform justitia.swiss, die Justizakte-Applikation (JAA) und die Transformation, die Menschen, Prozesse und Technologien gleichermassen in den Blick nehmen.

Projekt Justitia 4.0

Das Projekt Justitia 4.0 liefert zentrale Bausteine für die Bewältigung der komplexen Herausforderungen der Digitalisierung der Justiz:

  • Die Plattform justitia.swiss für den elektronischen Rechtsverkehr und die digitale Akteneinsicht
  • Die JAA als Ersatz der Papierakte bzw. für das Arbeiten mit digitalen Akten und das Aufgabenmanagement
  • Die Transformationsleistungen mit einem breiten Angebot an Workshops, Schulungen, Merkblättern und persönlichem Austausch zur Befähigung der Mitarbeitenden in den Justizbehörden; den kantonalen Anwaltsverbänden werden Hintergründe zum Projekt und zur Gesetzgebung sowie praktische Schulungen im Umgang mit der Plattform justitia.swiss vermittelt

Gesetzliche Grundlage: BEKJ und Verordnung

Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform justitia.swiss. Der Gesetzestext überträgt diese Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit. Sie ist die Nachfolgeorganisation des Projekts Justitia 4.0. Die Körperschaft kann gegründet werden, wenn der Bund und mindestens 18 Kantone eine Vereinbarung abgeschlossen haben, was voraussichtlich Ende 2026 der Fall sein wird.

Die vollständige Inkraftsetzung des BEKJ und der entsprechenden Verordnung ist per 1. Juli 2027 geplant. Ab diesem Zeitpunkt können Eingaben freiwillig digital über die Plattform justitia.swiss eingereicht werden. Die Justizbehörden müssen zu diesem Zeitpunkt bereit sein, digitale Eingaben zu empfangen und zu verarbeiten.

Die Kantone haben nach der Inkraftsetzung des BEKJ fünf Jahre Zeit, um festzulegen, ab wann die elektronische Aktenführung sowie die elektronische Kommunikation in Straf- und Zivilverfahren für professionelle Anwenderinnen und Anwender sowie für Justizbehörden in ihrem Kanton obligatorisch werden. Dies ist frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten des BEKJ möglich, das heisst per 1. Juli 2028.

Plattform justitia.swiss

Die Plattform justitia.swiss wird seit April 2024 von zahlreichen Justizbehörden und in ausgewählten Fällen auch durch Anwältinnen und Anwälte bereits produktiv genutzt. Die Rückmeldungen sind durchwegs sehr positiv. Der digitale Austausch über die Plattform justitia.swiss wird grundsätzlich als einfacher und effizienter wahrgenommen – sowohl gegenüber dem postalischen Austausch als auch gegenüber bestehenden digitalen Versandformen. Die Bedienung der Plattform wird als einfach beschrieben.

Die Plattform justitia.swiss kann auf der Trainingsumgebung getestet werden. So können sich alle einen ersten Eindruck von den Funktionalitäten, der Bedienbarkeit und dem Design verschaffen (mehr dazu auf www.justitia.swiss).

Justizakte-Applikation

Die JAA für die Verwaltung und Bearbeitung von digitalen Akten sowie das Aufgabenmanagement ist seit Herbst 2025 in der Pilotierung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch hier sind die ersten Rückmeldungen durchgehend positiv: Die JAA bietet nützliche Funktionen für die Analyse und Prüfung von Akten, für die Vorbereitung von Verhandlungen, für das Abfassen von Gerichtsentscheiden oder für die Zusammenarbeit. Sie ersetzt nicht nur die Papierakte, sondern erleichtert es den juristischen Mitarbeitenden auch, ihre Aufgaben effizienter und effektiver zu erfüllen.

Breites Informationsangebot

Das Projekt Justitia 4.0 stellt auf seiner Projektwebsite www.justitia40.ch viele Informationen rund um die Digitalisierung der Schweizer Justiz zur Verfügung. Die Website www.justitia.swiss wurde im Hinblick auf die Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss aufgebaut. Aktuell finden sich hier insbesondere Informationen rund um das Testen und die Pilotierung der Plattform justitia.swiss. News und Informationen werden durch den vierteljährlichen Newsletter oder via LinkedIn geteilt.