Strafverfolgung: e-Evidence-Verordnung verlangt EU-weit automatisierte Datenherausgabe

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Strafverfolgung: e-Evidence-Verordnung verlangt EU-weit automatisierte Datenherausgabe

Handschellen auf Schreibtisch

Provider als «Rechtsgehilfen»

War vor der Einführung der EEVO die Herausgabe von Daten nur zwischen einzelstaatlichen Behörden in der EU vorgesehen, stehen nun geschätzt allein in Deutschland ca. 300 000 Provider, Online-Märkte, Spieleplattformen, Cloud-Computing-Dienste etc. in der Verantwortung, automatisiert Nutzerdaten an Strafverfolger aus anderen EU-Ländern herauszugeben, auch wenn die verfolgte Straftat im Herausgabeland möglicherweise gar nicht strafbar ist.

Im Zweifelsfall haben die Anbieter lediglich 8 Stunden bis maximal 10 Tage Zeit, auf entsprechende Anfragen hin die angeforderten Daten herauszugeben, was nicht nur kleine Unternehmen vor grössere Ressourcen-Probleme stellen könnte, denn abgesehen von einer schnellen Datenlieferung wird die Datenschutzabwägung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ebenso an sie delegiert.

Tangiert die Verordnung auch Schweizer Unternehmen?

Sofern sie Dienste in der EU anbieten, betrifft die EEVO durchaus auch Schweizer Unternehmen. Bereits am 9. April 2025 beauftragte der Bundesrat das EJPD mit Sondierungsgesprächen mit der EU, um für eine derartige Anordnung (ohne Rechtshilfeersuchen) möglicherweise eine neue Gesetzesgrundlage in der Schweiz zu schaffen, denn Schweizer Unternehmen können durch die EEVO von ausländischen Strafverfolgungsbehörden unter Umständen dazu verpflichtet werden, ihre Daten direkt herauszugeben, würden damit jedoch je nach konkreter Situation gegen geltendes Schweizer Recht verstossen.