Bereits seit August 2023 ermöglicht es die «Verordnung über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren» (EEVO) Strafverfolgern aus der Europäischen Union, Daten von Telekomanbietern, Clouddiensten und sozialen Netzwerken in anderen EU-Ländern herauszuverlangen, sofern diese Daten für die Ermittlungen relevant sein könnten. Ab 26. August 2026 wird verlangt, dass diese Datenherausgabe automatisiert funktionieren soll.
