Justitia 4.0 ist im zeitlichen Masterplan

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Justitia 4.0 ist im zeitlichen Masterplan

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Schweizweite elektronische Kommunikation in der Justiz

Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll Justizia 4.0, die Digitalisierung der Schweizer Justiz, weiter voranbringen. Nach dem Kick-off des Projekts Justitia 4.0  im Jahr 2019 strebt man über einen Zeitrahmen von rund acht Jahren an, diverse wichtige Digitalisierungsmassnahmen zu etablieren. In diesem Zeitraum werden unter anderem die Plattform «Justitia.Swiss» sowie die eJustizakte-Applikation entwickelt und eingeführt. Zudem läuft der Gesetzgebungsprozess für das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz. In jedem Bereich konnten bereits zahlreiche Fortschritte erzielt werden.

Digitaler Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren

Eine Vorlage des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz wurde nun von der Rechtskommission des Nationalrats angenommen. Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Auch die Rechtskommission des Nationalrats setzt sich für mehr Digitalisierung im Justizbereich ein, was mit der Stossrichtung des Gesetzesentwurfs untermauert wird. Er stelle sicher, dass künftig alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können.

Der Masterplan für Justitia 4.0

Mit Inkrafttreten des BEKJ – gemäss dem Masterplan für Justitia 4.0 frühestens im 2025 und allenfalls nach einer Übergangsfrist – soll es für die Justizbehörden, wie für professionelle Anwenderinnen und Anwender (Anwältinnen und Anwälte), obligatorisch werden, digital zu kommunizieren. Laufende Verfahren werden trotzdem auf Papier abgeschlossen werden können. Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird die digitale Kommunikation im Straf- und Zivilrecht zum Inhalt haben. Damit auch im Verwaltungsrecht die Plattform «Justitia.Swiss» benutzt werden kann, müssen die kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetze angepasst werden.