Drei Strategien betreffen die digitale Zukunft der Schweizer Behörden im 2024: 1. Digitale Verwaltung Schweiz. 2. Digitale Bundesverwaltung. 3. Gesamtstrategie Digitale Schweiz mit neuen Fokusthemen im neuen Jahr.
Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sowie die dazugehörige Verordnung (EMBAV) treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Damit sind die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung geschaffen und ein wichtiger Schritt in Sachen E-Government getan.
Was passiert, wenn in Gesetzen Ausdrücke vorkommen, die von Betroffenen als herabsetzend oder missverständlich aufgefasst werden können? Werden sie geprüft, gibt es entsprechende Ersatzformulierungen oder braucht es gar ein eigenes Gesetzesprojekt zur sprachlichen Modernisierung? Die Diskussion ist im Gange.
Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen in Krisenzeiten besser genutzt werden. Zu der Ansicht kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Die Covid-Pandemie habe den Verbesserungsbedarf aufgezeigt.
Die Schweiz führt im internationalen Vergleich mit Abstand am meisten Volksabstimmungen durch. Doch auch in anderen Ländern bedient man sich immer häufiger dieses Mittels der demokratischen Entscheidfindung: Mehr als 70 Prozent der Staaten haben schon einmal eine Volksabstimmung auf nationaler Ebene abgehalten.
Obwohl sich im Rahmen einer eingehenden Analyse bei der lebenslangen Freiheitsstrafe keine Anwendungs- oder dringliche Sicherheitsprobleme hervorgetan haben, wird eine Reform angestrebt. Insbesondere soll sie besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe und der Verwahrung abgegrenzt werden können. Die Vernehmlassung zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) läuft.