Gesetzesrevisionen und der Ersatz von kritischen Ausdrücken

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Gesetzesrevisionen und der Ersatz von kritischen Ausdrücken

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Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) gab den Anstoss, verschiedene Ausdrücke, die als herabsetzend oder missverständlich aufgefasst werden können, genauer zu prüfen. Bei künftigen Änderungen des Gesetzes soll bei solchen Ausdrücken – wenn möglich –  ein Ersatz gefunden werden. Auf ein eigenes, umfassendes Gesetzesprojekt zur sprachlichen Modernisierung verzichtet der Bundesrat hingegen, weil ein solches zu aufwendig wäre.

Bedenkliche Ausdrücke

Es steht fest, dass gewisse Ausdrücke in Gesetzen von Betroffenen als herabsetzend und veraltet wahrgenommen werden. Hierfür adäquate Ersatzausdrücke zu finden, ist aber sehr anspruchsvoll, kosten- und zeitaufwändig.

Neu gewählte Ausdrücke müssten eine Vielzahl von Bedingungen erfüllen. Unter anderem müssten sie sich in die Begriffssystematik mehrerer Bereiche des schweizerischen Rechts einfügen lassen, das zudem mit dem internationalen Recht vereinbar bleiben müsste. Die neuen Ausdrücke dürften unter anderem nicht zu einer Verwechslung führen und müssten einfach verständlich sein. Sie dürften auch keine materiellen Änderungen nach sich ziehen. Eine akzeptable Lösung zu finden, die eine eindeutige Verbesserung gegenüber dem Status quo mit sich bringt, scheint äusserst schwierig.

Dies ergaben die Betrachtungen im Rahmen der Änderung des IVG. Würden dort Änderungen gewisser Ausdrücke vorgenommen, müssten nicht nur unzählige Gesetze und Verordnungen angepasst werden, sondern auch eine enorme Anzahl sonstiger amtlicher und anderer Texte. Für den Ersatz von «Invalidität» etwa müsste sogar die Verfassung geändert werden, was eine Volksabstimmung bedingt. All dies würde beträchtliche Kosten generieren.

Kein umfassendes Gesetzgebungsprojekt zur Änderung kritischer Ausdrücke

Ein umfassendes Gesetzgebungsprojekt wäre aus den genannten Gründen zu aufwändig. Eine sprachliche Modernisierung könnte es vor allem in Bezug auf das IVG im Rahmen künftiger Revisionen geben. Sollten dann Bestimmungen materiell zur Diskussion stehen, die problematisierte Ausdrücke enthalten, könnten diese geprüft und allenfalls ein Ersatzausdruck debattiert werden.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen in Zusammenarbeit mit den Zentralen Sprachdiensten der Bundeskanzlei. Beigezogen wurde das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Zudem wurden die Behindertenorganisationen Inclusion Handicap, AGILE.CH, Insieme Schweiz, Procap Schweiz und Pro Infirmis befragt.