Digitale Kriminalität hat seit 2020 verdoppelt
Die polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundesamtes für Statistik (BFS) legt seit 2009 die Ergebnisse in einem Bericht vor, für die alle Kantone die verzeigte Kriminalität nach einheitlichen Erfassungs- und Auswertungsprinzipien registrieren. Die detaillierten Informationen erlauben es, Straftaten sowie Geschädigte und Beschuldigte auszuweisen. Der aktuelle Jahresbericht zeichnet ein unschönes Bild ab: 2024 wurden insgesamt 563 633 Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB) polizeilich registriert, was einen Anstieg von rund 8% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Wie bereits in den vergangenen Jahren mehren sich die digital begangenen Straftaten weiterhin stark, nämlich mit einem Zuwachs von 35%. Von den in diesem Bereich registrierten 59 034 Straftaten fallen über 90% in den Bereich der Cyber-Wirtschaftskriminalität. Besonders auffällig ist der Zuwachs bei den Phishing-Angriffen (+56,2%) sowie beim Missbrauch von Online-Zahlungssystemen, Wertkarten oder einer fremden Identität (+104,8%). Eine Erkenntnis aus der Statistik ist, dass die Zunahme auch auf den neuen Art. 179decies Identitätsmissbrauch zurückgeführt werden kann, welcher seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Im mittelfristigen Vergleich der digitalen Kriminalität in der Schweiz zeigt sich, dass sich die Zahl der Straftaten mit einem digitalen Tatvorgehen seit deren erster Publikation im Jahr 2020 mehr als verdoppelt hat.
Eine weitere Tatsache: Schwere Gewaltdelikte nehmen ebenfalls zu
Mit einem Total von 48 943 Gewaltstraftaten wurde 2024 im Vergleich zu 2023 eine Zunahme von 3,3% verzeichnet. Bei den schweren Gewaltstraftaten zieht sich diese Tendenz von Beginn der Statistik im Jahr 2009 an bis heute. 2024 haben diese um 19,4% (insgesamt 2456 Straftaten) im Vergleich zu 2023 zugenommen, wobei der höchste Anstieg bei der schweren Körperverletzung (+16,9%) und der Vergewaltigung (+29,4%) beobachtet wurde.
Die vollendeten Tötungsdelikte haben im vergangenen Jahr hingegen um 15,1% abgenommen. Etwas mehr als die Hälfte (26) der insgesamt 45 vollendenten Tötungsdelikte geschahen im häuslichen Bereich.
Diskriminierung und Aufruf zu Hass: steigende Tendenz zieht sich weiter
Die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten zu Art. 261bis Diskriminierung und Aufruf zu Hass steigt seit 2018 kontinuierlich an. Für das Jahr 2024 wurden 595 solcher Straftaten verzeichnet, was einer Zunahme von 48,4% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Davon beziehen sich 88,7% auf Rasse, Ethnie oder Religion, die restlichen 11,3% auf die sexuelle Orientierung.
