Eine Software schlägt das Thema vor, schreibt den Entwurf und hält den Termin ein; der Social-Media-Beitrag erscheint unter dem Namen der Anwältin. Das ist zulässig, lässt aber Pflichten unberührt, die sich nicht mit auslagern lassen. Vier Fragen aus drei Monaten automatisiertem Betrieb: woher das Thema kommt, was ein Nein kostet, gegen wen sich der Text richtet und was ein Ausstieg kostet.
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