Der Einfluss von KI auf das Jus-Studium in Zürich

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Das Studium der Rechtswissenschaft muss sich aufgrund von vielerlei Einflüssen anpassen, um Studierende fit für die Anforderungen des Berufslebens zu machen. Zum Glück ist das, was heute als Jurist:in gefragt ist, morgen nicht gleich obsolet. Doch KI, die Internationalisierung, die Studienreform und die Konkurrenz durch Fachhochschulen tragen dazu bei, dass sich auch die Ausbildung an der Universtät Zürich entwickelt. Wir haben Thomas Gächter, den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, 5 menschlich generierte Fragen gestellt. 

Künstliche Intelligenz scheint im Jus-Studium später eine Rolle zu spielen als in anderen Studienrichtungen. Trügt der Schein?

Thomas Gächter: Der Eindruck ist richtig. Allgemein sind die Jurist:innen in der Regel die letzten, die ein Thema aufnehmen, denn die Probleme müssen zuerst entstehen und dann werden sie von ihnen gelöst. Das ist auch mit technischem Fortschritt nicht anders. Wir sind in verschiedener Hinsicht – z.B. bei der Publikationstradition, die wir mit gedruckten, bezahlten Publikationen pflegen – gemächlich unterwegs, wohingegen andere Wissenschaften schon früh auf Open Access umgestiegen sind. Darum ergibt sich in unserem Bereich häufig eine gewisse Verzögerung. Aber wir sind uns der drastischen Veränderungen bewusst und darauf vorbereitet. 

Sie meinen wahrscheinlich den grossen Einfluss von KI. 

Unter anderem. Dieser Einfluss von KI auf sprachbasierte Wissenschaften zeigt sich erst seit 2022: Die Veröffentlichung von ChatGPT hat uns intensiv zum Nachdenken gebracht. Jetzt treffen wir entsprechende Massnahmen, um auch unter diesen Umständen richtig auszubilden. Wie sieht das konkret aus in der Lehre? Die Praxis verwendet heute schon sehr raffinierte Software und erleichtert sich damit die Arbeit mit einer Effizienzsteigerung. Wir müssen den Studierenden das Know-how mitgeben, sodass sie am Schluss wissen, was die Technologie tut, um das Resultat kritisch prüfen zu können. Sie müssen unbedingt zuerst verstanden haben, wie das Recht funktioniert, um würdigen zu können, was beispielsweise ChatGPT oder Harvey ausspuckt. Eine solide Rechtsausbildung ist auch in Zukunft die Basis für den Umgang mit KI. Wir integrieren das Thema aber heute schon in die Lehre: Wir bieten hierzu keine spezielle Vorlesung an, sondern respektieren, dass die Technologie flächendeckend in diversen Rechtsbereichen präsent ist. Jede Disziplin integriert sie demnach in ihren Lehrstoff.

Wie gehen Sie formal mit den veränderten Bedingungen um? Inwieweit dürfen Studierende mit KI arbeiten? 

Die Studierenden benutzen selbstverständlich generative KI, um zu recherchieren, zu formulieren etc. Wir haben darum vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Richtlinien formuliert hat. Diese sind publiziert und besagen: Der Einsatz ist nicht grundsätzlich verboten, aber deklarationspflichtig. Damit wollen wir den Studierenden auch klar aufzeigen, was es für ihre Bewertung bedeutet. Wir werden nun in einer zweiten Arbeitsgruppe diese Grundsätze in ein paar Kernsätze fassen, die wir mit den Studierenden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung besprechen. Viele haben Sorge, dass ihnen die unredliche Benutzung vorgeworfen wird oder sie mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert sind. Aus dem Grund haben wir allesamt ein Interesse an einer genauen Regelung und Transparenz, damit die Bedingungen und Chancen gleich sind. Kompetente Unterstützung bekommen wir bei der Ausarbeitung von Seiten der Swiss Legal Tech Association, einer studentischen Organisation mit besonderer fachlicher Ausrichtung. Für uns Lehrende verändert sich übrigens auch die Art, Aufgaben zu stellen, die KI nicht einfach beantworten kann. Grundsätzlich habe ich eine sehr positive Grundhaltung gegenüber der KI und erachte die Entwicklung als Chance, unseren Beruf noch attraktiver zu machen. 

Haben sie auch einen «künstlich intelligenten Tutor» im Lehr-Team? 

Die Uni Zürich stellt demnächst allen Studierenden einen KI-Buddy zur Verfügung, den sie bei allgemeinen Fragen zum Studium kontaktieren können. Wir schliessen daran an und bauen gerade einen pädagogischen, rechtswissenschaftlichen Buddy. Als eine der grössten rechtswissenschaftlichen Fakultäten im deutschsprachigen Raum können wir dafür auf einen enormen eigenen Datensatz zurückgreifen. Versuchsweise werden wir den Buddy dereinst für einzelne Fächer einführen, um sich mit ihm in den Rechtsgebieten auszutauschen und gewisse Problemstellungen zu beantworten.

Wie relevant wird der menschliche Jurist in Zukunft sein? 

Weniger interessante juristische repetitive Arbeiten kann KI erledigen. Jurist:innen werden sich mehr mit den Klient:innen beschäftigen und Planung der Kontrolle des Systems. Der Beruf wandelt sich sozusagen von Elektrikern zu Elektroingenieuren, wird anspruchsvoller mit mehr Fokus auf analytischem Denken und Hinterfragen. Das halte ich für eine äusserst attraktive Perspektive!

Das gesamte Interview erscheint in der ius.full 4/2025