18. Schweizerischer Datenschutzrechtstag

Sep
05
2025
Congrès

18. Schweizerischer Datenschutzrechtstag

Bekanntgabe von Personendaten
05.09.2025 (09:20 - 16:45)
Universität Freiburg, PER 21 E130 Boulevard de Pérolles 90 1700 Fribourg CH

Die Bekanntgabe von Personendaten durch Unternehmen sowie durch Bundesorgane an Dritte unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen Personendaten bekanntgemacht und übermittelt werden dürfen. Sowohl das schweizerische  Datenschutzgesetz (DSG) als auch auf EU-Ebene die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definieren besonders hohe Anforderungen bei der Bekanntgabe in Staaten ausserhalb der EU. An der Tagung werden neben allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Bekanntgabe von Personendaten insbesondere der online Zugang, die Bekanntgabe ins Ausland sowie der Austausch von Personendaten zwischen Behörden diskutiert. Die Veranstaltung bietet aber auch Gelegenheit, sich in Bezug auf die neuere Rechtsprechung im Datenschutzrecht à jour zu bringen und ausgewählte aktuelle sonstige Themata zu erörtern. 

Die zweisprachigen Schweizerischen Datenschutzrechtstage befassen sich sowohl mit aktuellen Fragen als auch mit den grundlegenden Strukturen und Problemen des Schweizer Datenschutzrechts. Dabei werden auch die jüngsten Entwicklungen des europäischen Datenschutzrechts sowie deren Auswirkungen auf die Schweiz einbezogen. Die Vorträge, die von anerkannten schweizerischen und internationalen Expertinnen und Experten gehalten werden, sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Überblick über den nationalen und europäischen Rechtsrahmen geben und die Probleme aufzeigen, die sich bei der Umsetzung und Anwendung des Datenschutzrechts ergeben.