Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist zentral für die Gleichstellung von Frau und Mann. Um diesen verfassungsrechtlichen Anspruch besser durchzusetzen, müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GlG) seit dem 1. Juli 2020 betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchführen. Bei diesen sind drei Punkte zu erfüllen: Erstens müssen die Unternehmen analysieren, ob es in ihrem Betrieb unerklärbare systematische Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Zweitens muss eine unabhängige Stelle die Analyse überprüfen. Drittens hat das Unternehmen die Mitarbeitenden über das Ergebnis der Analyse zu informieren.
Ein Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ) stellte nun fest, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Verantwortung nicht wahrnimmt und der Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht nachkommt. Der Bericht stützt sich auf die Ergebnisse einer externen Studie und ist eine düstere Zwischenbilanz. Als mögliche Gründe könnten fehlendes Problembewusstsein, fehlendes Wissen über die gesetzlichen Pflichten oder fehlende Sanktionen bei der Nichtumsetzung gelten.
Wirkungsevaluation bereits Ende 2027
Ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit beiträgt, wird eine Wirkungsevaluation der entsprechenden Bestimmungen im GlG zeigen. Diese soll möglichst rasch erfolgen. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, seinen Bericht über die Wirkungsevaluation bereits Ende 2027 anstatt erst 2029 zu verabschieden. Diese Evaluation wird zeigen, ob für das Ziel der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen nötig sein werden.
