Weniger administrativer Aufwand: So sollen Unternehmen entlastet werden

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Weniger administrativer Aufwand: So sollen Unternehmen entlastet werden

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Die Belastung für Unternehmen durch Regulierungen soll verringert und gleichzeitig die Digitalisierung von Behördenleistungen ausgebaut werden. Der Bundesrat hat noch Ende 2022 die Botschaft zu einem Entlastungsgesetz sowie eine Botschaft zur Einführung einer Regulierungsbremse verabschiedet. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) sollen Grundsätze und Prüfpflichten zur effizienteren und schlankeren Ausgestaltung neuer Regulierungen gesetzlich verankert werden. Insbesondere sollen die mit einer neuen Regulierung für Unternehmen verbundene Kosten transparenter ausgewiesen werden und damit in die Entscheidungsgrundlagen von Bundesrat und Parlament einfliessen. Die geplante Regulierungsbremse unterstellt neue Regulierungen, die besonders starke Kostenbelastungen für Unternehmen mit sich bringen, einem qualifizierten Mehr im Parlament. Ihre Einführung bedarf daher einer Verfassungsänderung.

Zudem soll die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform «EasyGov» Erleichterungen mit sich bringen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat den Online-Schalter für Unternehmen erneut ausgebaut. Dank einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist nun etwa auch die «MWST-Abrechnung easy» über EasyGov zugänglich.