E-Voting-System in der Schweiz auf gutem Weg

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E-Voting-System in der Schweiz auf gutem Weg

Quelle: iStock

E-Voting-System in Entwicklung

Das E-Voting-System, das die Schweizerische Post derzeit entwickelt, wurde im Auftrag der Bundeskanzlei zum ersten Mal überprüft. Die Ergebnisse fliessen in die Weiterentwicklung des Systems ein. Die Überprüfung hat also Pioniercharakter. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Industrie beschäftigten sich ab Juli letzten Jahres bis Februar 2022 mit vier Bereichen: das kryptografische Protokoll des Systems, die zum Einsatz gelangende Software, die Infrastruktur und der Betrieb bei der Post sowie einen Intrusionstest, dem das System ausgesetzt werden muss. Die Überprüfung der Infrastruktur und des Betriebs bei den Kantonen dauert an.

Wesentliche Verbesserungen

Die Fachleute stellten wesentliche Verbesserungen seit 2019 fest: Die Dokumentation ist klarer, umfassender und besser strukturiert. Der Quellcode wurde in weiten Teilen als gut bewertet, ebenso wie die Prozesse der Systementwicklung. Mängel betreffen u.a. das kryptografische Protokoll, das die Verifizierbarkeit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses gewährleisten soll. Die konkreten Befunde gingen an die Post, damit sie die nötigen Verbesserungsmassnahmen unverzüglich in Angriff nehmen konnte.

So geht es weiter

Nach der Umsetzung dieser Verbesserungen wird das System erneut unabhängig überprüft; insbesondere stehen die Sicherheitsanforderungen im Vordergrund, welche in den überarbeiteten rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von E-Voting-Systemen definiert werden [Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS)].

Die Kantone können beim Bundesrat nach Vorliegen all dieser Voraussetzungen eine Grundbewilligung für den Einsatz des neuen E-Voting-Systems der Post bei eidgenössischen Urnengängen beantragen. Die Risikobeurteilung bleibt ebenso wie die Verantwortung für einen allfälligen Einsatz bei den Kantonen sowie beim Bund als Bewilligungsbehörde.