Elektronische ID

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Elektronische ID

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Die eID in der EU

In Deutschland trat das Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) am 1. November 2019 in Kraft. Es ermöglicht nicht-deutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in Deutschland eine eID-Karte zu beantragen und zu nutzen. Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

E-ID in der Schweiz

Mit Botschaft vom 22. November 2023 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Nachweise sowie den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID verabschiedet. Der Entwurf unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste, welches zwei Jahre zuvor per Referendum vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt wurde. Unter anderem soll – anders als bei der abgelehnten Vorlage – der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die nötige Infrastruktur betreiben. 

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat nun das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise verabschiedet. Der Schutz von Personendaten soll noch erhöht und die Rolle des Bundes betont werden. Dies passiert etwa durch eine Erweiterung der Architektur, damit ein anonymes Ausweisen möglich ist, bspw. um einen anonymen Online-Altersnachweis zu erhalten. Zudem soll der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht werden und das BIT Offenlegungsrichtlinien festschreiben und Sicherheitstests durchführen. Schliesslich soll die E-ID unverzüglich widerrufen werden, wenn die Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet werden kann, was massgeblich zum Schutz der Personendaten beiträgt. 

Sichere Handhabung

Inhaberinnen und Inhaber einer E-ID hätten damit grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten, wobei der Datenschutz sowohl durch das System selber, aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse sowie durch eine dezentrale Datenspeicherung gegeben ist. Dass die elektronische Vertrauensinfrastruktur durch den Staat aufgebaut würde, verspricht einen hohen Mehrwert, da diese auch von anderen Behörden und Privaten genutzt werden kann und damit auch amtliche Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauszüge, genauso wie Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise in der vom Bund zur Verfügung gestellten Applikation sicher verwaltet werden können.